Hinweise für Antragsteller und Zuwendungsempfänger | Elektrobusse

Im Jahr 2024 ist keine Antragstellung in diesem Förderprogramm des BMWK möglich. Bei Interesse an Fördermöglichkeiten empfehlen wir den RSS-Feed der Förderdatenbank des Bundes zu abonnieren.

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Antragstellung

Die Antragsformulare aus dem easy-Online-Verfahren sind im Förderportal der Bundesregierung zu finden. Erläuterungen zu den Antragsformularen sowie geltende Nebenbestimmungen finden Sie dort ebenfalls. Daneben sind je nach Antragsteller und Abrechnung weitere Unterlagen einzureichen und wichtige Dokumente zu berücksichtigen. Unter den folgenden Links sind alle Richtlinien, Hinweise und Unterlagen hinterlegt:

Anträge auf Ausgabenbasis

Forschungseinrichtungen (i.d.R. Hochschulen), Vereine oder auch private Institute, die im Projekt auf Ausgabenbasis abrechnen, wählen im Formularschrank den easy-Online-Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA). Dabei sind folgende Richtlinien und Hinweise zu beachten:

Anträge auf Kostenbasis

Unternehmen (Großunternehmen wie KMU), Vereine oder private Institute, die im Projekt auf Kostenbasis abrechnen, wählen im Formularschrank den easy-Online-Antrag für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK). Dabei sind folgende Richtlinien und Hinweise zu beachten:

 

Projektdurchführung

profi-online

Die Teilnahme am elektronischen Verfahren für die Durchführung und Abrechnung bewilligter Vorhaben ist obligatorisch. Hierzu finden Sie die Nebenbestimmungen und allgemeinen Geschäftsbedingugen zum Verfahren:

Zwischennachweis

Inhaltlicher Zwischenbericht

Für den inhaltlichen Zwischenbericht soll das folgenden Muster herangezogen werden:

Zahlenmäßiger Nachweis

Für den zahlenmäßigen Nachweis wird Ihnen das Formular „Zwischennachweis“ (ZNZK oder ZNZA) vom Projektträger zugesandt, sofern Sie nicht am profi-Online-Verfahren teilnehmen. Nur auf besondere Aufforderung sind Beleglisten für die Zwischennachweisprüfung vorzulegen. Hierzu nutzen Sie bitte je nach Antragsgrundlage (Ausgaben oder Kosten) die folgenden Formulare:

Pauschalierte Abrechnung

Zahlungsanforderungen

Das Formular "Zahlungsanforderung" wird Ihnen in profi-Online zur Verfügung gestellt.

 

Projektabschluss

Nach Abschluss eines Vorhabens ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung nachzuweisen. Dazu erhalten Sie ein Anforderungsschreiben, in dem Ihnen das Formular zum Verwendungsnachweis zugeschickt wird. In unserem Anforderungsbrief verweisen wir außerdem auf den Link, unter dem Sie hier die für Ihr Vorhaben relevanten Formblätter und Hinweise finden:

VN-Prüfung AZA (für Hochschulen und Forschungseinrichtungen)

Über die nachfolgend aufgeführten Dokumente hinaus ist gegebenenfalls die Inventarisierungsliste der im Vorhaben beschafften oder hergestellten Gegenstände einzureichen.

Zum Nachweis der Projektkosten sind pro Teilvorhaben die folgenden Unterlagen einzureichen:

Weiterhin sind mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen:

  • eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung / TCO
  • ein aktueller Nachweis der Verwendung von Erneuerbaren Energien für den Fahrstrom
  • ggf. noch nicht eingereichte Zulassungsbescheinigungen und Rechnungen für die Fahrzeuge (nicht für die Ladeinfrastruktur)

VN-Prüfung AZK (Für Unternehmen)

Unternehmen erstellen den Verwendungsnachweis auf Kostenbasis. Hierbei unterscheiden wir nach Abrechnung nach PreisLS und pauschalierter Abrechnung. Eine der beiden Abrechnungsarten haben Sie in Ihrem Antrag gewählt. Diese wurde im Zuwendungsbescheid bestätigt. Zum Verwendungsnachweis gem. PreisLS sind für den Nachweis der Personalkosten keine Stundenaufschreibungen mitzuschicken. Sie ermitteln die Stundenverrechnungssätze jährlich nachträglich aus Ihrer Betriebskostenabrechnung. Die Ansätze aus dem Antrag sind vorkalkulatorisch und daher nicht für die Berechnung der entstandenen Personalkosten zulässig. Für die Abrechnung der Personalkosten auf pauschalierter Basis sind zusätzlich auch die Formulare unter dem dritten Button (Personalkosten – nur für pauschalierte Abrechnung) auszufüllen. Der Verwendungsnachweis einschließlich der Kurzfassungen ist nur in einfacher Form einzureichen.

Zum Nachweis der Projektkosten sind pro Teilvorhaben die folgenden Unterlagen einzureichen:

Weiterhin sind mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen:

  • eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung / TCO
  • ein aktueller Nachweis der Verwendung von Erneuerbaren Energien für den Fahrstrom
  • ggf. noch nicht eingereichte Zulassungsbescheinigungen und Rechnungen für die Fahrzeuge (nicht für die Ladeinfrastruktur)

 

Datenschutz

Im Rahmen der Projektförderung ist der Austausch von Daten unabdingbar. Im folgenden Hinweisblatt erhalten Sie Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Projektförderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und über die Ihnen zustehenden Rechte:

 

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