Förderprogramm für die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr

Im Jahr 2024 ist keine Antragstellung in diesem Förderprogramm des BMWK möglich. Bei Interesse an Fördermöglichkeiten empfehlen wir den RSS-Feed der Förderdatenbank des Bundes zu abonnieren.

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Vor dem Hintergrund des Klimaschutzabkommens von Paris hat sich die Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen des Verkehrs bis 2030 um 40 bis 42 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Dazu kann der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) einen wichtigen Beitrag leisten, indem durch attraktive Angebote Fahrten im motorisierten Individualverkehr vermieden werden. Gleichzeitig müssen aber auch die Treibhausgasemissionen bei den ÖPNV-Fahrten selbst weiter verringert werden, um das Ziel eines klimaneutralen Verkehrs langfristig erreichen zu können. Die Elektrifizierung des Fahrzeugantriebs stellt dabei auch bei den Bussen den effizientesten Weg dar. Bei Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wäre eine nahezu vollständige Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Nahverkehrsbussen möglich. Hinzu kommt, dass mit Elektrobussen auch die Luftqualität verbessert und die Lärmbelastung verringert wird.

Um einen größtmöglichen Beitrag zu den Klima- und Umweltschutzzielen zu erreichen, ist es allerdings erforderlich, ganze Busflotten oder zumindest einzelne Buslinien mit emissionsarmen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen zu betreiben. Aufgrund der bisher mangelnden Wirtschaftlichkeit von Elektrobussen ist dies ohne eine Unterstützung der Verkehrsunternehmen indes nicht zu erreichen.

Daher hat sich das BMWK das Ziel gesetzt, die Markteinführung von Elektrobussen in Deutschland mit einer entsprechenden Förderung zu unterstützen. Das BMWK gewährt solchen Verkehrsbetrieben einen Investitionszuschuss, die Plug-In-Hybridbusse mit externer Nachlademöglichkeit oder rein elektrische Batteriebusse beschaffen und im Linienbetrieb einsetzen.

Durch die Gestaltung der Fördermaßnahme wird dafür Sorge getragen, dass nur solche Fahrzeuge gefördert werden, die anspruchsvolle Bedingungen hinsichtlich der Effizienz sowie (bei Plug-in-Hybridbussen) der Abgas- und Lärmemissionen erfüllen. Das Förderprogramm trägt damit zur Senkung der Treibhausgasemissionen und zur Ressourcenschonung bei. Gleichzeitig werden weitere maßgebliche Umwelteffekte im Bereich der Luftreinhaltung und des Lärmschutzes erreicht.

Idealerweise kann so in den Städten auch ein wichtiger Beitrag zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte und zu Verbesserungen im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie geleistet werden. Um mit dem Förderprogramm diesbezüglich einen größtmöglichen Effekt zu erzielen, soll die Förderung vorzugsweise die Umstellung ganzer Flotten oder zumindest vollständiger Buslinien unterstützen und besonders in Gebieten mit einer Überschreitung der Grenzwerte für Luftschadstoffe bzw. mit einer hohen Lärmbelastung zum Tragen kommen.

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