Das Sofortprogramm Saubere Luft
Im Jahr 2024 ist keine Antragstellung in diesem Förderprogramm des BMWK möglich. Bei Interesse an Fördermöglichkeiten empfehlen wir den RSS-Feed der Förderdatenbank des Bundes zu abonnieren.
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Am 28. November 2017 haben sich die Bundesregierung sowie die beteiligten Bundesländer und Kommunen auf ein Sofortprogramm zur Verbesserung der Luftqualität in Städten verständigt. Dieses enthält unter anderem die Maßnahmen „Elektrifizierung des urbanen Wirtschaftsverkehrs“ und „Elektrifizierung von Taxis, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen“. Denn durch die Umstellung der Fahrzeugflotten von Taxiunternehmen, Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden sowie Transport- und Lieferdiensten auf Elektrofahrzeuge kann ein wichtiger Beitrag zur Senkung der Luftschadstoffbelastung im städtischen Raum geleistet werden.
Das BMWK setzt diese Maßnahmen um, indem es neue Vorhaben fördert, die die Beschaffung von elektrisch betriebenen leichten Nutzfahrzeugen sowie Pkw für den Taxibetrieb, Mietwagen und Carsharing zum Gegenstand haben. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die solche elektrisch betriebene leichte Nutzfahrzeuge oder Pkw beschaffen wollen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Investitionszuschuss. Um die Förderung so schnell wie möglich einleiten zu können, wird das Sofortprogramm auf Basis des bestehenden BMWK-Förderprogramms Erneuerbar mobil umgesetzt. Dafür werden vom BMWK zusätzliche 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Aufbauend auf der Förderrichtlinie Erneuerbar mobil vom 15. Dezember 2017 wurde für das Sofortprogramm Saubere Luft ein gesonderter Förderaufruf veröffentlicht, in dem die besonderen Förderbedingungen und das Antragsverfahren festgehalten sind. Der Förderaufruf mit Anlagen ist untenstehend zum Download verfügbar.