Wozu gibt es das Elektromobilitätsgesetz?
Mit ihm können Bundesländer und Kommunen elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr besondere Privilegien einräumen. Dazu gehören beispielsweise die Zuweisung besonderer Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum, die Verringerung oder der Erlass von Parkgebühren sowie die Ausnahme von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen. Zur besseren Überprüfbarkeit werden die Fahrzeuge speziell gekennzeichnet (sogenanntes „E- Kennzeichen“). Konkretisiert wird das Elektromobilitätsgesetz durch die am 26. September 2015 in Kraft getretene 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Die Entscheidung über Bevorrechtigungen erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort. Mehrere Städte haben auf Grundlage des EmoG bereits Sonderrechte für Elektrofahrzeuge umgesetzt. Die zunehmende Nutzung der Elektromobilität reduziert Lärm und Abgase im Straßenverkehr, fördert den Klimaschutz und treibt die Energiewende voran. Das trägt wesentlich zu einer besseren Lebensqualität bei – vor allem in Städten. Das 2015 verabschiedete Elektromobilitätsgesetz (EmoG) schafft hierfür die Basis. Mit ihm können Bundesländer und Kommunen elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr besondere Privilegien einräumen. Dazu gehören beispielsweise die Zuweisung besonderer Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum, die Verringerung oder der Erlass von Parkgebühren sowie die Ausnahme von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen. Zur besseren Überprüfbarkeit werden die Fahrzeuge speziell gekennzeichnet (sogenanntes „E- Kennzeichen“).
Konkretisiert wird das Elektromobilitätsgesetz durch die am 26. September 2015 in Kraft getretene 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Die Entscheidung über Bevorrechtigungen erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort. Mehrere Städte haben auf Grundlage des EmoG bereits Sonderrechte für Elektrofahrzeuge umgesetzt.