Was ist Elektromobilität? Welche Fahrzeuge zählen dazu?

Elektromobilität im Sinne des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität (NEP) der Bundesregierung umfasst all jene Straßenfahrzeuge, die von einem Elektromotor angetrieben werden und ihre Energie überwiegend aus dem Stromnetz beziehen, also extern aufladbar sind.

Dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV), eine Kombination von E-Motor und kleinem Verbrennungsmotor (Range Extender, REEV) und am Stromnetz aufladbare Hybridfahrzeuge (PHEV). Darüber hinaus sind im Sinne der NPE nicht nur bestimmte Fahrzeuge, sondern das Gesamtsystem zu betrachten. In diesem sogenannten systemischen Ansatz werden neben den Elektroautos auch die Energieversorgung sowie die Lade- und Verkehrsinfrastruktur in den Elektromobilitätsbegriff einbezogen, denn diese Komponenten greifen als System ineinander und bilden insgesamt eine nachhaltige Mobilität. Allen Definitionen gemeinsam ist die enge auf den Strom als „Treibstoff“ bezogene Auslegung des Begriffs Elektrofahrzeug, die aus gutem Grunde gewählt wurde. Denn bei Betrachtung der gesamten Energiekette bietet nur Strom im Hinblick auf den Wirkungsgrad Effizienzvorteile und – sofern er aus erneuerbaren Energien stammt – eine signifikante Minderung der CO₂ -Bilanz.