Elektrofahrzeuge sind im Straßenverkehr weitgehend lautlos. Welches Gefährdungspotenzial ergibt sich daraus?
Elektroautos sind vor allem bei langsamer Fahrtgeschwindigkeit leiser als Autos mit Verbrennungsmotoren. Bei Geschwindigkeiten oberhalb von 30 km/h dominieren Rollgeräusche sowohl bei konventionellen als auch bei Elektrofahrzeugen.
In Städten kann die geringe Geräuschentwicklung zur Steigerung der Lebensqualität beitragen. Allerdings muss auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden. Deswegen müssen in Europa ab 2019 alle neuen Typen von Elektrofahrzeugen und bis 2021 alle neuen Elektrofahrzeuge das so genannte AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) eingebaut haben, ein Klangmodul mit Außenlautsprecher. Dabei muss zumindest vom Anfahren an bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren ein Geräusch erzeugt werden. Das Geräusch muss als Dauerschallzeichen ertönen und mit dem Geräusch (und der Lautstärke) eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der gleichen Klasse vergleichbar sein.