Ende der Antragsfrist im Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil

Das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ ist aktuell bis zum 31.12.2022 befristet. Innerhalb dieser Zeit muss für jeden einzelnen Antrag das gesamte Verfahren abgeschlossen sein, insbesondere das Antragsverfahren selbst, die Lieferung der geförderten Fahrzeuge sowie die Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises. Aus diesem Grund ist laut Förderaufruf eine Antragstellung nur bis zum 01.03.2022 möglich gewesen. Bis zu diesem Stichtag wurden über 1300 Anträge eingereicht.

Die Möglichkeit zur Antragstellung ist bis auf Weiteres nicht möglich. Sobald der Haushalt für das Jahr 2022 in Kraft getreten ist, werden wir über eine etwaige Verlängerung des Flottenaustauschprogramms über den 31.12.2022 hinaus an dieser Stelle informieren.

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